Wird in einer Stadt oder einem Département auf dem französischen Festland eine rechtsverbindliche Ausgangssperre verhängt?

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JA wenn, bis spätestens 31. Dezember 2026, der Hessische Landtag in einer abschließenden Plenarabstimmung ein Gesetz verabschiedet hat, dessen amtlicher Text vorsieht, dass bestehende Melde-, Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten bis zum 31. Dezember 2027 begründet werden müssen und nicht begründete Pflichten entfallen. Andernfalls NEIN. • Das Gesetz muss in einer abschließenden Plenarabstimmung beschlossen sein und im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt oder in der Gesetzgebungsdatenbank des Hessischen Landtags veröffentlicht sein. • Eine unverbindliche Überprüfung, ein Verwaltungsprüfungsfahrplan ohne automatische Aufhebung, oder ein Gesetz, das nur Berichte verlangt, aber nicht die genannte automatische Aufhebung festlegt, zählt als NEIN. • Quelle: Amtliche Abstimmungsprotokolle des Hessischen Landtags und das Hessische Gesetz- und Verordnungsblatt.
Wie Märkte erstellt und entschieden werdenDie Vorhersagen enden am 30. Dez. 2026, und der Markt wird voraussichtlich am 5. Jan. 2027 aufgelöst. Das Ergebnis wird anhand von hessenschau.de entschieden. Aktuell setzt die Community JA bei 54 %, basierend auf 0 Vorhersagen.
Wie Märkte erstellt und entschieden werdenQuellen zur Erstellung dieses Marktes
Wie Märkte erstellt und entschieden werdenBei noch etwa 89 Tagen bis zum Fristende und ohne dass eine Gesetzgebung vorliegt, ist es unwahrscheinlich, dass der Hessische Landtag die Anforderungen rechtzeitig erfüllt.

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